Liebe Eltern, liebe Schüler*innen,
bitte nehmen Sie / nehmt diesen Hinweis des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kenntnis:
„Bei einem plötzlichen Eintritt extremer Witterungsverhältnisse ohne Anordnung des Ruhens des Unterrichts in Präsenz entscheiden die Eltern im Einzelfall selbst, ob der Weg zur Schule für ihr Kind jeweils zumutbar ist. In diesen Fällen handelt es sich bei dem Schulversäumnis um entschuldigte Fehlzeiten.“
Quelle: https://www.schulministerium.nrw/extreme-witterung (Letzter Aufruf 09.01.2025, 15.50 Uhr)
Wir wünschen Ihnen und euch alles Gute.
Herzliche Grüße
Markus Herrmuth und Christine Malinowski