„Ihr seid das Salz der Erde. […] Ihr seid das Licht der Welt.“
Mt 5, 13;14
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Fachschaft Evangelische Religion begrüßt Sie und Euch herzlich.
Auf der folgenden Seite werden Sie und werdet Ihr Informationen zum Fachbereich der Evangelischen Religion, Curricula, weiterführenden Links und Terminen bekommen.
Ziele und Inhalte des Faches
Angaben zu unserer Fachgruppe
Unser Fach „Evangelische Religionslehre“ wird von folgenden Lehrerinnen und Lehrern unterrichtet:
Frau Brakemeier
Frau Brinkmann
Frau Körber
Herr Krügler
Frau Malinowski (2. Fachvorsitzende)
Frau Schnake (1. Fachvorsitzende)
Frau Schüte-Prüßner
Grundsätze der fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit
Der evangelische Religionsunterricht hat das Ziel, Schülerinnen und Schülern Orientierungswissen zu vermitteln. Der Unterricht versucht, Denken und Glauben der Schülerinnen und Schüler mit Inhalten der Bibel zu verbinden und eröffnet damit Blicke in das eigene Leben. Es geht um biblische Themen, kirchliche Traditionen und um den Bezug zu gesellschaftlich relevanten Fragen.
Der persönliche Glaube der protestantischen Schülerinnen und Schüler hat seinen Ort im Fach „Evangelische Religionslehre“, aber er ist keine zwingende Voraussetzung oder ein angestrebtes Ziel. Der Religionsunterricht soll Kenntnisse vermitteln, den Schülerinnen und Schülern helfen, sich zu Fragen der Religiosität eine eigene Meinung zu bilden und den persönlichen Standpunkt begründet zu vertreten.
Entscheidungen zu fachunterrichtsübergreifenden Fragen
Das Fach „Evanglische Religionslehre“ informiert über Inhalte des evangelischen Glaubens. Es geht auch darüber hinaus, indem Kenntnisse über andere Konfessionen, Religionen und nichtreligiöse Überzeugungen vermittelt werden. Menschen unterschiedlichen Glaubens prägen unsere Gesellschaft, so dass Wissen über ihre Religionen hilfreich ist und zum besseren Verständnis für Andersdenkende führt. Ferner kann in der Auseinandersetzung mit anderen Auffassungen die eigene Meinung überprüft werden.
Die Spiritualität von Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern soll in der Schulgemeinschaft einen Ort haben. Im Religionsunterricht bietet sich die Möglichkeit zu Zeiten der Stille und Konzentration. Andachten können von Klassen und Kursen im Zusammenhang mit Unterrichtsthemen gestaltet werden.
Die Fachschaft bereitet gemeinsam mit der katholischen Fachschaft jedes Jahr Einschulungs- und Weihnachtsgottesdienste vor, an deren Durchführung maßgeblich dieSchülerinnen und Schüler beteiligt sind. Zur Entlassung der Abiturientinnen und Abiturienten gehört ebenfalls ein Gottesdienst.
Partnerkirchengemeinde des MWG ist St. Nicolai, vertreten durch einen Pfarrer, der das MWG regelmäßg besucht. Diese Verbindung wird verstärkt durch einen hauptamtlichen Mitarbeiter von St. Nicolai, Kantor Frank Schreiber, der am MWG unterrichtet. Die Kirche der Partnergemeinde ist das Ziel von Besichtigungen und der Ort für Konzerte und Gottesdienste des MWG. Ein Pfarrer bietet am MWG in der Oster- und Weihnachtszeit regelmäßige Andachten an (Link zu www.nicolai-lemgo.de).
Qualitätssicherung und Evaluation
Die Lehrerinnen und Lehrer unterrichten nach den Vorgaben der schulinternen Curricula, die auf den in NRW geltenden Kernlehrplänen aufgebaut sind. Immer in der ersten Fachkonferenz nach den Sommerferien erfolgt deren Überprüfung, indem die im Unterricht gemachten Erfahrungen zusammengetragen und ausgewertet werden. Auf dieser Basis wird das Curriculum weiterentwickelt und ggf. korrigiert.
Unser Partner ist die Lippische Landeskirche mit ihrem Sitz in Detmold. Regelmäßige Fortbildungen und der Kontakt zum Schulreferat unter der Leitung von Landespfarrer Herrn Andreas Mattke sind selbstverständlich und wirken in den schulischen Alltag hinein. (Link zu www.lippische-landeskirche.de)
Der Hintergrund hierzu liegt in der Besonderheit des schulischen Religionsunterrichts in NRW, dass es als einziges Fach eine gemeinsame Angelegenheit von Staat und Kirche darstellt.
Einerseits ist es ein staatliches Lehrfach, wodurch die Schulverwaltung Verantwortung dafür trägt, dass der Unterricht stattfindet und qualifizierter Unterricht gegeben wird. Andererseits ist die staatliche Unterrichtsverwaltung darauf angewiesen, in den Fragen der inhaltlichen Ausgestaltung eng mit der jeweiligen Religionsgemeinschaft zusammenzuarbeiten, denn die Gestaltung des konfessionell gebundenen Unterrichts geschieht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaft (Grundgesetz Art. 7 Abs. 3 Satz 2). Diese Übereinstimmung mit ihren Grundsätzen kann nur die jeweilige Religionsgemeinschaft selbst feststellen, unter deren Vorzeichen der Religionsunterricht stattfindet. Weitere Informationen finden Sie unter der o.a. Seite der Lippischen Landeskirche.
Lehrpläne und Leistungsbewertung: