Beschwerdemanagement

Was ist bei der Führung von Beschwerden am Marianne-Weber-Gymnasium zu beachten?

An Orten, an denen sich viele Personen begegnen, wird es immer wieder zu unterschiedlichen Sichtweisen und Meinungen, manchmal auch zu Konflikten oder auch Fehlern kommen. Deshalb sehen wir Beschwerden auch als wichtige Rückmeldungen, in denen Potenzial für zukünftige Weiterentwicklungen gesehen werden kann. Beschwerden sind daher ernst zu nehmen. Sie werden weder heruntergespielt noch dramatisiert. Unabhängig vom Beschwerdeabsender und -empfänger wird eine zeitnahe, persönliche Bearbeitung umgesetzt. Eine mediale Kontaktaufnahme dient in der Regel nur der Vorbereitung des direkten Austauschs. Notwendige Kontaktadressen sind auf der Homepage bzw. über das Sekretariat der Schule zu erhalten.  Die Beschwerdeparteien entscheiden, wie und von wem die Dokumentation des Austauschs geschehen soll. Bei Beschwerden geht es um bestimmte Anlässe, in denen mehrere Personen agieren. Die Beteiligten gehen daher auch in schwierigen Situationen fair und wertschätzend miteinander um. Grundsätzlich gilt, dass anonyme Beschwerden nicht bearbeitet werden.

Die Bearbeitung einer Beschwerde erfolgt zunächst immer dort, wo sie auftritt. Zuerst befassen sich die Personen mit dem Thema, die unmittelbar damit in Verbindung stehen. Erst, wenn das Problem so nicht positiv aufgelöst werden kann, wird die nächste Ebene einbezogen.

Die dabei zu beachtenden Schritte finden Sie auf der entsprechenden Seite der Bezirksregierung Münster oder hier (vergl. https://www.bezreg-muenster.de/de/schule_und_bildung/gesundheit_krisenmanagement_an_schulen/entlastung_schulalltag/beschwerdemanagement/index.html; zuletzt abgerufen am 16.02.2023; 15:02 Uhr).

Dieser Ablauf wird immer beachtet. Die an der Beschwerde Beteiligten können sich auf jeder Ebene Unterstützung holen, z.B. von Mitschüler*innen, Klassensprecher*innen, Mitgliedern der SV, Klassenleitungen, Lehrkräften, dem Lehrkräfterat, der Schulsozialarbeiterin, Klassen- oder Schulpflegschaftsvorsitzenden.

Die Schulleitung bearbeitet in der Regel eine Beschwerde erst dann, wenn der o.g. Instanzenweg eingehalten wurde. Eine Ausnahme bilden schwerwiegende Vorwürfe von großer Tragweite: In solchen Fällen greift sie unmittelbar ein, sorgt unter Einbeziehung der betroffenen Parteien für die Aufklärung des Sachverhalts und dokumentiert das Ergebnis. Ggf. wird auch die Schulaufsicht informiert.

Die Beschwerden werden auf jeder Ebene in grundsätzlich gleicher Weise bearbeitet. Die Lehrkraft, die sie entgegennimmt und bearbeitet, klärt zunächst folgende Fragen:

  • Wer bzw. welche Personengruppe trägt die Beschwerde vor?
  • Um welches konkrete Problem geht es eigentlich?
  • Gegen was oder wen richtet sich die Beschwerde?
  • Welche Veränderung wird gewünscht?

Es wird verdeutlicht, dass die Beschwerde zum augenblicklichen Zeitpunkt inhaltlich nicht bewertet, sondern zunächst nur aufgenommen und das Verständnis aus Sicht des/der Beschwerdeführer*in sichergestellt wird. Zur weiteren Bearbeitung in der Schule wird eine konkrete Vereinbarung getroffen.

Egal, auf welcher Ebene eine Beschwerde bearbeitet wird, es sollten immer klare Absprachen zum zukünftigen Umgang mit dem strittigen Problem getroffen werden. Dazu ist es sinnvoll, die Vereinbarungen schriftlich zu dokumentieren und nach angemessener Zeit (4-8 Wochen) noch einmal zu überprüfen.